Kosten beim Kauf einer Immobilie in Spanien
Erwerben Sie in Spanien Immobilienbesitz, fallen verschiedene Steuern und Gebühren an. Dabei wird unterschieden, ob Sie direkt vom Bauherrn kaufen oder eine bereits genutzte Immobilie erwerben. Wir haben für Sie eine Aufstellung der Kosten in beiden Fällen zusammengestellt.
Neubau direkt vom Bauherrn:
Wird eine Immobilie zum ersten Mal verkauft, fällt Umsatzsteuer an (in Spanien IVA). Der Steuersatz beträgt 10% des Kaufpreises bei Wohnimmobilien wie Apartments, Villas, usw. und 21% im Fall von unbebauten Grundstücken und bei kommerzieller Nutzung. Anzahlungen und alle weiteren Zahlungen, die im Vorraus geleistet werden, unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer zahlt stets der Käufer.
Weiterverkauf von bereits genutzten Immobilien
Die Grunderwerbssteuer (in Spanien: ITP) muss bezahlt werden, wenn eine Immobilie schon zuvor einmal verkauft wurde, also nicht direkt vom Bauherrn verkauft wird. Die Höhe dieser Steuer hängt von der jeweiligen Region ab, in der sich die Immobilie befindet, liegt aber meist bei 8% auf die ersten 400 000 € des Verkaufspreises, 9% für den Anteil zwischen 400 001 € und 700 000 €, und 10% für den Teil des Verkaufspreises, der über 700 000 € liegt. Diese Steuer ist vom Käufer zu zahlen und wird als Gesamtbetrag sofort beim Kaufabschluss fällig.
Weitere Kosten, die in beiden Fällen zu berücksichtigen sind:
Rechtsanwaltskosten. Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, möchten wir Ihnen dies sehr empfehlen. Ein Anwalt kann auf die Wahrung Ihrer Interessen achten und Ihnen Anleitung zum weiteren Kaufprozess geben. Anwälte berechnen in der Regel 1% des Kaufpreises (zzgl. Umsatzsteuer).
Hypothekenkosten. Möchten Sie Ihren Kauf (teilweise) mit einer Hypothek auf Ihr Grundstück in Spanien finanzieren, fallen eine ganze Reihe zusätzlicher Kosten an. So wird vom Hypothekengeber ein Wertgutachten verlangt, bevor die Hypothek genehmigt wird. Dieses muss vom Käufer bezahlt werden und kostet gewöhnlich 250 € bis 500 €. Hinzu kommen die Kosten der Hypothek selbst. Diese variieren je nach Hypothekenanbieter und den weiteren Finanzprodukten, die Sie erwerben, aber in in der Regel fällt eine Gebühr von 1% des Hypothekenbetrags an. Zudem müssen weitere Steuern, der Notar, die Registrierung und die Rechtskosten bezahlt werden, was meist einen Gesamtbetrag von 2,5% bis 3% des Hypothekenbetrag ausmacht.
Notarkosten. Auch diese Kosten werden gewöhnlich vom Käufer übernommen und basieren auf dem Kaufpreis, der Anzahl der Immobilen, die gekauft werden und der Anzahl der Dokumentseiten. Rechnen Sie hierbei mit ungefähr 0,5% des Kaufpreises.
Bodenwertzuwachssteuer (Plusvalia). Diese Steuer an die Gemeinde errechnet sich aus der Anzahl der Tage, die das Grundstück im Besitz des Verkäufers war. Laut Gesetz ist diese Steuer vom Verkäufer zu zahlen, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Um festzustellen, wie hoch diese Steuer ausfällt, muss jeder einzelne Fall genauer betrachtet werden.